Ein wichtiger Servicebereich im Rahmen des Handels und Vertriebs von Medizinprodukten stellt die Versorgung von Arztpraxen sowie auch Kliniken mit medizinischen Verbrauchsartikeln dar – schnell und zuverlässig.
Der entsprechende Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst dabei Arzneimittel, Verbandsmittel und Hilfsmittel, welche in der ambulanten Behandlung in einer Praxis oder bei Notfällen und Sofortbehandlungen benötigt werden. Dabei ist immer zu beachten, dass es zwischen den verschiedenen Bundesländern einige Unterschiede bei der Anerkennung von Hilfsmitteln gibt. Die ausschließlich in den jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen gelisteten Wirkstoffe und medizintechnischen Produkte und Verbandstoffe sind jeweils verordnungsfähig. Diese sollten in jedem Fall beachtet werden, um Regresse bei der Abrechnung zu vermeiden.
Wir verfügen als medizinischer Fachhandel über eine sehr gute Vernetzung innerhalb der Gesundheitsbranche und können dazu unabhängig beraten.
Für die Abrechnung mit dem entsprechenden Kostenträger benötigen wir nur das Rezept mit der jeweiligen Anzahl von Artikeln von Ihnen, alles Weitere erledigen wir für Sie völlig kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls für Sie kostenfrei direkt mit der Krankenkasse.
Service und Dienstleistung sind unsere Stärke!
Unser Leistungsangebot für Praxen: