Pflegehilfsmittel

Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 40€ monatlich bei Pflegegrad

Bei Vorliegen eines Pflegegrades 1-5 besteht für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung bis zu 40€ jeden Monat durch Ihre Pflegekasse, unabhängig davon ob es sich um pflegebedürftige ältere Menschen, Erwachsene anderen Alters oder Kinder handelt.

Dies gilt generell, wenn die Pflege zu Hause, in einer WG oder einer betreuten Einrichtung und mit Unterstützung mindestens eines Bekannten oder Angehörigen durchgeführt wird.

Bencura bietet genau diese Pflegehilfsmittel-Produkte in seiner Bencura-Box an. Diese ist für Sie, bei Vorliegen eines Pflegegrades, völlig kostenfrei.
Es bedarf für die Kostenübernahme keines Rezepts, sondern es muss lediglich ein unterschriebener Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Beantragung und sämtliche Formalien werden dabei durch uns erledigt.

Die Bencura-Box kann bis zum Erstattungsbetrag im vorgegebenen Rahmen individuell mit Produkten zusammengestellt werden und wird Ihnen jeden Monat bequem in neutraler Box - selbstverständlich kostenfrei - nach Hause geschickt. Ändert sich Ihr Bedarf, können Sie bei uns die Zusammenstellung der Bencura-Box jederzeit ändern.

Außer dass Sie den Antrag unterschreiben müssen Sie sich um nichts weiter kümmern.

Sie können dabei unter folgenden Pflegehilfsmitteln wählen:

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
    Die Einlagen oder auch Bettschutzauflagen genannt, nehmen sämtliche Körperflüssigkeiten auf, ermöglichen eine höhere Trockenheit und schützen sowohl das Bett als auch den Bezug.
  • Fingerlinge
    Fingerlinge entsprechen Schutzhandschuhen, die nur jeweils einen Finger abdecken.
  • Einmalhandschuhe
    Handschuhe zum einmaligen Gebrauch schützen alle Beteiligten vor Infektionen, Keimen oder ansteckenden Krankheiten.
  • Mundschutz
    Ein Mundschutz soll sowohl Pflegebedürftige wie auch Pfleger vor einer Ansteckung schützen.
  • Schutzschürzen
    Schutzschürzen sind sowohl wiederverwendbar wie auch für den Einmalgebrauch erhältlich, sie dienen dem Schutz vor möglichen Verunreinigungen.
  • Händedesinfektionsmittel
    Händedesinfektion sollte regelmäßig zum Schutz vor möglichen Keimen verwendet werden.
  • Flächendesinfektionsmittel
    Sämtliche Flächen, bei denen die Gefahr besteht dass sie mit Krankheitserregern bedeckt sind, sollten regelmäßig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden um einen größtmöglichen Schutz vor einer Infektion zu erreichen.

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen

Neben den aufgeführten „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“ stehen Ihnen als Pflegebedürftiger ebenfalls wiederverwendbare bzw. waschbare Bettschutzeinlagen zu. Je nach Pflegekasse werden Ihnen mindestens zwei, teilweise auch mehr Einlagen pro Jahr erstattet. Lediglich bei diesem Produkt ist die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10% notwendig, sofern keine Befreiung vorliegt. Wie bei der Bencura-Box kümmern wir uns auch hier um sämtliche Formalien.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!